Kantor

Kantor mit Sängern 1698

Als Kantor (lateinisch canto „Sänger“, von cantare „singen“)[1] bezeichnet man den Vorsänger, Chorleiter oder musikalisch tätigen Vorsteher in einem Gottesdienst.

Kantoren gibt es im Judentum (Chasan) wie auch im Christentum. Von großer Bedeutung ist die Rolle des Kantors oder der Kantorin in den orthodoxen Kirchen bzw. den mit Rom unierten Ostkirchen, die in byzantinischer Tradition stehen, da hier in der Liturgie viele Kontakien oder Litaneien gesungen werden. Im Islam kommt dem Imam als Vorbeter eine dem Kantor vergleichbare Rolle zu.

Im christlichen Kontext entwickelte sich diese liturgische Tätigkeit zum hauptberuflichen Kirchenmusiker, dessen bekanntester Vertreter Johann Sebastian Bach ist. Als „Urkantor“ der evangelischen Kirche gilt Johann Walter, der 1527 mit der Gründung der ersten bürgerlichen Stadtkantorei die Grundlage für die Entstehung des evangelischen Kantoreiwesens legte.[2]

  1. Vgl. auch Willibald Gurlitt: Zur Bedeutungsgeschichte von musicus und cantor bei Isidor von Sevilla (= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften und der Literatur. Geistes- und sozialwissenschaftliche Klasse. Jahrgang 1950, Band 7). Verlag der Wissenschaften und der Literatur in Mainz (in Kommission bei Franz Steiner Verlag, Wiesbaden).
  2. Armin Brinzing: Johann Walter – Person und Bedeutung. Evang.-Luth. Kirchgemeinde Kahla, abgerufen am 4. Juni 2023.

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